Sonntag, 3. Juli 2022
3. Senat
kasparhauser, 15:12h
L S G
L 3 SF 90/22 AB
Per Telefax
Berlin, 2. Juli 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER DR DRAPPATZ BEYLER
UND RICHTERIN HEINRICH-REICHOW
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt kein Parlamentsgesetz, daß Richtern erlaubt, sich über Gesetze hinwegzusetzen und sich selber zu bescheinigen, nicht gegen Gesetz und Recht verstoßen zu haben.
Dies geschieht auch nicht ?ausnahmsweise?, sondern ist bei dem SG und dem LSG die Regel, was beweist, daß diese Richter sich nicht an Gesetz und Recht zu halten gedenken, sondern wohl zurück ins Reich wollen.
Vergleichbar ist es, wenn sich die Panzerknacker selber bescheinigen, ehrenwerte Geschäftsleute zu sein.
Daher verklage ich diese Richter hiermit auf 6.000 Euro pro Monat seit dem 20.2.2008.
Die Rechtslage, gegen die diese Richter penetrant und vorsätzlich verstoßen, ist klar und eindeutig.
Ich wurde am 20.2.2008 rechtswidrig von Polizisten angegriffen und zum Krüppel gemacht. Das der Angriff rechtswidrig war, ist vom Sozialgericht, dem Landgericht und dem Kammergericht schon vor Jahren festgestellt worden. Umso verwerflicher ist es, daß mir und meiner Familie immer noch durch kriminelle Behörden und Gerichten jede Hilfe verweigert wird.
Der Angriff war ein Verstoß gegen Art. 2 GG, womit Art. 25 GG eintritt. Daß die Richter dies zwar sehen, aber leugnen, zeigt eine gewaltige kriminelle Energie, zumal sie überdies noch zur Sachverhaltsaufklärung verpflichtet sind, § 139 ZPO und § 106 SGG.
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Viele Grüße
Horst Murken
L 3 SF 90/22 AB
Per Telefax
Berlin, 2. Juli 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER DR DRAPPATZ BEYLER
UND RICHTERIN HEINRICH-REICHOW
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt kein Parlamentsgesetz, daß Richtern erlaubt, sich über Gesetze hinwegzusetzen und sich selber zu bescheinigen, nicht gegen Gesetz und Recht verstoßen zu haben.
Dies geschieht auch nicht ?ausnahmsweise?, sondern ist bei dem SG und dem LSG die Regel, was beweist, daß diese Richter sich nicht an Gesetz und Recht zu halten gedenken, sondern wohl zurück ins Reich wollen.
Vergleichbar ist es, wenn sich die Panzerknacker selber bescheinigen, ehrenwerte Geschäftsleute zu sein.
Daher verklage ich diese Richter hiermit auf 6.000 Euro pro Monat seit dem 20.2.2008.
Die Rechtslage, gegen die diese Richter penetrant und vorsätzlich verstoßen, ist klar und eindeutig.
Ich wurde am 20.2.2008 rechtswidrig von Polizisten angegriffen und zum Krüppel gemacht. Das der Angriff rechtswidrig war, ist vom Sozialgericht, dem Landgericht und dem Kammergericht schon vor Jahren festgestellt worden. Umso verwerflicher ist es, daß mir und meiner Familie immer noch durch kriminelle Behörden und Gerichten jede Hilfe verweigert wird.
Der Angriff war ein Verstoß gegen Art. 2 GG, womit Art. 25 GG eintritt. Daß die Richter dies zwar sehen, aber leugnen, zeigt eine gewaltige kriminelle Energie, zumal sie überdies noch zur Sachverhaltsaufklärung verpflichtet sind, § 139 ZPO und § 106 SGG.
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Viele Grüße
Horst Murken
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