Dienstag, 12. April 2022
Weitere Beschwerden - sicherlich auch sinnlos
L S G
L 4 AS 738/21



Per Telefax



12. April 2022



E I L ANTRAG
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DEN DUSSEL ZIERN




Sehr geehrte Damen und Herren,

mein gesetzlicher Richter besteht aus drei Richtern auf Lebenszeit und zwei Beisitzern. Ein Richter vom SG kann unmöglich mein gesetzlicher Richter sein, da er zum Zwecke der Ausbildung beim LSG ist.

Der Senat hätte also allemal das Verfahren an das SG wegen vieler Verfahrensfehler zurückweisen müssen. So ist ein Richter auf Probe kein unabhängiger Rechter im Sinne des Grundgesetzes. Überdies hatte der Richter beim SG keine Tatsachen ermittelt, wie auch der Richter Ziern nicht.

So hat sich dieser Richter in zwei Fällen in eigenen Geschäften bescheinigt, nicht befangen zu sein, was sowohl die Befangenheit beweist, als auch das mangelnde Verständnis an
Rechtsstaatlichkeit durch den Richter Ziern.

Aus dem Protokoll ergibt sich eindeutig, daß zu keinem meiner Punkte verhandelt wurde, sondern der Richter sich Gesetz und Recht zurechtbiegt, wie er will. Ohne Rücksicht auf Gesetze, wie Art. 20 III GG, § 1 SGB I, und internationale Abkommen:

Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Auch waren weder die Gegenseite noch ich geladen. Der Richter wollte offenbar unter Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzip mit sich selber verhandeln. Dabei mußte er im Gespräch zugeben, daß das Verfahren deutlich komplizierter war, als er angenommen hatte. Allerdings hat er dies natürlich nicht in das Protokoll aufgenommen.
Obgleich es eine öffentliche Sitzung war, wurden nur zehn Personen zugelassen, was dazu führte, daß ich Leuten absagte, die weiter weg wohnen.
Um die Öffentlichkeit dennoch herzustellen, wollte ich die Verhandlung aufzeichnen. Allerdings hatte der Richter davor Angst und mir das Aufzeichnungsgerät durch einen Saaldiener wegnehmen lassen.
Wie gesagt, der Richter hat die Wahrheit unterdrückt, in dem er nichts zu Protokoll genommen hat und was besprochen wurde, hat er offenbar nicht verstanden, denn ich hatte auf meine Expertisen und die internationalen Abkommen verwiesen, was offensichtlich über seinen Horizont ging, denn er hat nichts davon im Protokoll oder Urteil auch nur erwähnt.
Es gilt zu prüfen, ob dieser Richter tatsächlich in einem Rechtsstaat als Richter tätig werden darf. Ich habe Zweifel.
Es sind weitere Beschwerden gegen diesen Richter offen, die beantwortet werden müssen ? es sei denn, man will keinen Rechtsstaat, sondern zurück zu einer anderen Staatsform.
Viele Grüße

Horst Murken

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