Sonntag, 3. Juli 2022
3. Senat
kasparhauser, 15:12h
L S G
L 3 SF 90/22 AB
Per Telefax
Berlin, 2. Juli 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER DR DRAPPATZ BEYLER
UND RICHTERIN HEINRICH-REICHOW
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt kein Parlamentsgesetz, daß Richtern erlaubt, sich über Gesetze hinwegzusetzen und sich selber zu bescheinigen, nicht gegen Gesetz und Recht verstoßen zu haben.
Dies geschieht auch nicht ?ausnahmsweise?, sondern ist bei dem SG und dem LSG die Regel, was beweist, daß diese Richter sich nicht an Gesetz und Recht zu halten gedenken, sondern wohl zurück ins Reich wollen.
Vergleichbar ist es, wenn sich die Panzerknacker selber bescheinigen, ehrenwerte Geschäftsleute zu sein.
Daher verklage ich diese Richter hiermit auf 6.000 Euro pro Monat seit dem 20.2.2008.
Die Rechtslage, gegen die diese Richter penetrant und vorsätzlich verstoßen, ist klar und eindeutig.
Ich wurde am 20.2.2008 rechtswidrig von Polizisten angegriffen und zum Krüppel gemacht. Das der Angriff rechtswidrig war, ist vom Sozialgericht, dem Landgericht und dem Kammergericht schon vor Jahren festgestellt worden. Umso verwerflicher ist es, daß mir und meiner Familie immer noch durch kriminelle Behörden und Gerichten jede Hilfe verweigert wird.
Der Angriff war ein Verstoß gegen Art. 2 GG, womit Art. 25 GG eintritt. Daß die Richter dies zwar sehen, aber leugnen, zeigt eine gewaltige kriminelle Energie, zumal sie überdies noch zur Sachverhaltsaufklärung verpflichtet sind, § 139 ZPO und § 106 SGG.
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Viele Grüße
Horst Murken
L 3 SF 90/22 AB
Per Telefax
Berlin, 2. Juli 2022
E I L T
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BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER DR DRAPPATZ BEYLER
UND RICHTERIN HEINRICH-REICHOW
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt kein Parlamentsgesetz, daß Richtern erlaubt, sich über Gesetze hinwegzusetzen und sich selber zu bescheinigen, nicht gegen Gesetz und Recht verstoßen zu haben.
Dies geschieht auch nicht ?ausnahmsweise?, sondern ist bei dem SG und dem LSG die Regel, was beweist, daß diese Richter sich nicht an Gesetz und Recht zu halten gedenken, sondern wohl zurück ins Reich wollen.
Vergleichbar ist es, wenn sich die Panzerknacker selber bescheinigen, ehrenwerte Geschäftsleute zu sein.
Daher verklage ich diese Richter hiermit auf 6.000 Euro pro Monat seit dem 20.2.2008.
Die Rechtslage, gegen die diese Richter penetrant und vorsätzlich verstoßen, ist klar und eindeutig.
Ich wurde am 20.2.2008 rechtswidrig von Polizisten angegriffen und zum Krüppel gemacht. Das der Angriff rechtswidrig war, ist vom Sozialgericht, dem Landgericht und dem Kammergericht schon vor Jahren festgestellt worden. Umso verwerflicher ist es, daß mir und meiner Familie immer noch durch kriminelle Behörden und Gerichten jede Hilfe verweigert wird.
Der Angriff war ein Verstoß gegen Art. 2 GG, womit Art. 25 GG eintritt. Daß die Richter dies zwar sehen, aber leugnen, zeigt eine gewaltige kriminelle Energie, zumal sie überdies noch zur Sachverhaltsaufklärung verpflichtet sind, § 139 ZPO und § 106 SGG.
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Viele Grüße
Horst Murken
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Samstag, 30. April 2022
Kuhnke
kasparhauser, 18:01h
L S G
3132E I ? 21/22
L 4 AS 728/21
Per Telefax
Berlin, 30. Apr. 2022
E I L T
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DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
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RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN SCHUTZBEFOHLENE
ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VERSTOSS GEGEN MENSCHENRECHTE UND VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTER KUHNKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Kuhnke ist kein gesetzlicher Richter, da gegen ihn noch Befangenheitsanträge und andere Beschwerden offen sind.
Durch sein Leugnen unterstützt er Verbrechen gegen internationale Abkommen: Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Hierzu auch die Aussage des Bundesjustizministers.
Und natürlich lügt Herr Diem, wenn er behauptet, § 70 GVG gelte für die Sozialgerichtsbarkeit nicht. Denn dann wäre die Sozialgerichtsbarkeit ein Sondergericht und damit verfassungswidrig.
Die genannten Richter hätten das Verfahren nicht betreiben dürfen, sondern hätten es, wie von mir gefordert, an das SG zurückverweisen müssen. Durch das Unterlassen der Zurückweisung sind die Richter schuldig der ihnen von mir vorgeworfenen Taten und sind entsprechend zu verfolgen.
Aber auch Herr Kuhnke ist der obigen Taten schuldig, da er mit keinem Wort auf meine Argumente und Expertisen eingeht, sondern diese und das RECHT ignoriert.
Auch begeht er Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Viele Grüße
Horst Murken
3132E I ? 21/22
L 4 AS 728/21
Per Telefax
Berlin, 30. Apr. 2022
E I L T
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DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
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BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
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ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN SCHUTZBEFOHLENE
ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VERSTOSS GEGEN MENSCHENRECHTE UND VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTER KUHNKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Kuhnke ist kein gesetzlicher Richter, da gegen ihn noch Befangenheitsanträge und andere Beschwerden offen sind.
Durch sein Leugnen unterstützt er Verbrechen gegen internationale Abkommen: Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Hierzu auch die Aussage des Bundesjustizministers.
Und natürlich lügt Herr Diem, wenn er behauptet, § 70 GVG gelte für die Sozialgerichtsbarkeit nicht. Denn dann wäre die Sozialgerichtsbarkeit ein Sondergericht und damit verfassungswidrig.
Die genannten Richter hätten das Verfahren nicht betreiben dürfen, sondern hätten es, wie von mir gefordert, an das SG zurückverweisen müssen. Durch das Unterlassen der Zurückweisung sind die Richter schuldig der ihnen von mir vorgeworfenen Taten und sind entsprechend zu verfolgen.
Aber auch Herr Kuhnke ist der obigen Taten schuldig, da er mit keinem Wort auf meine Argumente und Expertisen eingeht, sondern diese und das RECHT ignoriert.
Auch begeht er Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Viele Grüße
Horst Murken
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Dienstag, 12. April 2022
Weitere Beschwerden - sicherlich auch sinnlos
kasparhauser, 08:54h
L S G
L 4 AS 738/21
Per Telefax
12. April 2022
E I L ANTRAG
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DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
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ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DEN DUSSEL ZIERN
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein gesetzlicher Richter besteht aus drei Richtern auf Lebenszeit und zwei Beisitzern. Ein Richter vom SG kann unmöglich mein gesetzlicher Richter sein, da er zum Zwecke der Ausbildung beim LSG ist.
Der Senat hätte also allemal das Verfahren an das SG wegen vieler Verfahrensfehler zurückweisen müssen. So ist ein Richter auf Probe kein unabhängiger Rechter im Sinne des Grundgesetzes. Überdies hatte der Richter beim SG keine Tatsachen ermittelt, wie auch der Richter Ziern nicht.
So hat sich dieser Richter in zwei Fällen in eigenen Geschäften bescheinigt, nicht befangen zu sein, was sowohl die Befangenheit beweist, als auch das mangelnde Verständnis an
Rechtsstaatlichkeit durch den Richter Ziern.
Aus dem Protokoll ergibt sich eindeutig, daß zu keinem meiner Punkte verhandelt wurde, sondern der Richter sich Gesetz und Recht zurechtbiegt, wie er will. Ohne Rücksicht auf Gesetze, wie Art. 20 III GG, § 1 SGB I, und internationale Abkommen:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Auch waren weder die Gegenseite noch ich geladen. Der Richter wollte offenbar unter Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzip mit sich selber verhandeln. Dabei mußte er im Gespräch zugeben, daß das Verfahren deutlich komplizierter war, als er angenommen hatte. Allerdings hat er dies natürlich nicht in das Protokoll aufgenommen.
Obgleich es eine öffentliche Sitzung war, wurden nur zehn Personen zugelassen, was dazu führte, daß ich Leuten absagte, die weiter weg wohnen.
Um die Öffentlichkeit dennoch herzustellen, wollte ich die Verhandlung aufzeichnen. Allerdings hatte der Richter davor Angst und mir das Aufzeichnungsgerät durch einen Saaldiener wegnehmen lassen.
Wie gesagt, der Richter hat die Wahrheit unterdrückt, in dem er nichts zu Protokoll genommen hat und was besprochen wurde, hat er offenbar nicht verstanden, denn ich hatte auf meine Expertisen und die internationalen Abkommen verwiesen, was offensichtlich über seinen Horizont ging, denn er hat nichts davon im Protokoll oder Urteil auch nur erwähnt.
Es gilt zu prüfen, ob dieser Richter tatsächlich in einem Rechtsstaat als Richter tätig werden darf. Ich habe Zweifel.
Es sind weitere Beschwerden gegen diesen Richter offen, die beantwortet werden müssen ? es sei denn, man will keinen Rechtsstaat, sondern zurück zu einer anderen Staatsform.
Viele Grüße
Horst Murken
L 4 AS 738/21
Per Telefax
12. April 2022
E I L ANTRAG
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DEN DUSSEL ZIERN
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein gesetzlicher Richter besteht aus drei Richtern auf Lebenszeit und zwei Beisitzern. Ein Richter vom SG kann unmöglich mein gesetzlicher Richter sein, da er zum Zwecke der Ausbildung beim LSG ist.
Der Senat hätte also allemal das Verfahren an das SG wegen vieler Verfahrensfehler zurückweisen müssen. So ist ein Richter auf Probe kein unabhängiger Rechter im Sinne des Grundgesetzes. Überdies hatte der Richter beim SG keine Tatsachen ermittelt, wie auch der Richter Ziern nicht.
So hat sich dieser Richter in zwei Fällen in eigenen Geschäften bescheinigt, nicht befangen zu sein, was sowohl die Befangenheit beweist, als auch das mangelnde Verständnis an
Rechtsstaatlichkeit durch den Richter Ziern.
Aus dem Protokoll ergibt sich eindeutig, daß zu keinem meiner Punkte verhandelt wurde, sondern der Richter sich Gesetz und Recht zurechtbiegt, wie er will. Ohne Rücksicht auf Gesetze, wie Art. 20 III GG, § 1 SGB I, und internationale Abkommen:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Auch waren weder die Gegenseite noch ich geladen. Der Richter wollte offenbar unter Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzip mit sich selber verhandeln. Dabei mußte er im Gespräch zugeben, daß das Verfahren deutlich komplizierter war, als er angenommen hatte. Allerdings hat er dies natürlich nicht in das Protokoll aufgenommen.
Obgleich es eine öffentliche Sitzung war, wurden nur zehn Personen zugelassen, was dazu führte, daß ich Leuten absagte, die weiter weg wohnen.
Um die Öffentlichkeit dennoch herzustellen, wollte ich die Verhandlung aufzeichnen. Allerdings hatte der Richter davor Angst und mir das Aufzeichnungsgerät durch einen Saaldiener wegnehmen lassen.
Wie gesagt, der Richter hat die Wahrheit unterdrückt, in dem er nichts zu Protokoll genommen hat und was besprochen wurde, hat er offenbar nicht verstanden, denn ich hatte auf meine Expertisen und die internationalen Abkommen verwiesen, was offensichtlich über seinen Horizont ging, denn er hat nichts davon im Protokoll oder Urteil auch nur erwähnt.
Es gilt zu prüfen, ob dieser Richter tatsächlich in einem Rechtsstaat als Richter tätig werden darf. Ich habe Zweifel.
Es sind weitere Beschwerden gegen diesen Richter offen, die beantwortet werden müssen ? es sei denn, man will keinen Rechtsstaat, sondern zurück zu einer anderen Staatsform.
Viele Grüße
Horst Murken
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