Samstag, 30. April 2022
Kuhnke
L S G
3132E I ? 21/22
L 4 AS 728/21



Per Telefax


Berlin, 30. Apr. 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN SCHUTZBEFOHLENE
ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VERSTOSS GEGEN MENSCHENRECHTE UND VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTER KUHNKE



Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Kuhnke ist kein gesetzlicher Richter, da gegen ihn noch Befangenheitsanträge und andere Beschwerden offen sind.

Durch sein Leugnen unterstützt er Verbrechen gegen internationale Abkommen: Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Hierzu auch die Aussage des Bundesjustizministers.
Und natürlich lügt Herr Diem, wenn er behauptet, § 70 GVG gelte für die Sozialgerichtsbarkeit nicht. Denn dann wäre die Sozialgerichtsbarkeit ein Sondergericht und damit verfassungswidrig.
Die genannten Richter hätten das Verfahren nicht betreiben dürfen, sondern hätten es, wie von mir gefordert, an das SG zurückverweisen müssen. Durch das Unterlassen der Zurückweisung sind die Richter schuldig der ihnen von mir vorgeworfenen Taten und sind entsprechend zu verfolgen.
Aber auch Herr Kuhnke ist der obigen Taten schuldig, da er mit keinem Wort auf meine Argumente und Expertisen eingeht, sondern diese und das RECHT ignoriert.
Auch begeht er Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Viele Grüße

Horst Murken

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